GEFAHRSTOFF-UMWELTSCHRÄNKE

Nicht brandgeschützte Umwelt-Lagerschränke für Pflanzenschutzmittel, Chemikalien und Giftstoffe unterschiedlichster Art finden zur gesetzeskonformen Lagerung von nicht entzündbaren Gefahrstoffen und Chemikalien in Arbeitsräumen Verwendung, und werden je nach dem zu lagernden Stoff komplett oder teilweise  aus unterschiedlichen Materialien gefertigt.
Es gilt generell: Die Vorgaben der örtlich zuständigen Behörde sind zu befolgen!