GASFLASCHENLAGERUNG
Gasflaschenlager unterliegen gesonderten Verordnungen und werden in der Regel von der örtlich zuständigen Behörde definiert. Unterschiedliche Vorschriften betreffend Lagerung innerhalb oder außerhalb von Gebäuden bzw. auch der Art der zu lagernden Gase bedürfen einer großen Anzahl von unterschiedlichen Ausführungen der Behältnisse für die Lagerung.
Es gilt generell: Die Vorgaben der örtlich zuständigen Behörde sind zu befolgen!